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Vivax Analytics ProCo: Neues Prozessmodell für TK-Unternehmen
Vivax Analytics Proco TK
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Mit Vivax Analytics ProCo ist es auf einfache Weise möglich, sämtliche Geschäftsprozesse in TK-Unternehmen organisatorisch, kosten- und kapazitätsmäßig zu bewerten. Das neue Modell wurde um mehr 42 TK-typische Kategorien erweitert und umfasst branchenübergreifend rund 700 Geschäftsprozesse mit mehr als 7.500 Aktivitäten. Alle Aktivitäten und die damit verbundenen Aufwände werden mit Hilfe von Vivax Analytics ProCo über eine intuitiv bedienbare Weboberfläche von den Mitarbeitenden selbst erfasst. Durch die anschließende Verknüpfung verschiedener Determinanten wie Sach- und Personalkosten, Prozesse, Organisationseinheiten oder Sparten können dann sehr detaillierte und vor allem dynamische Analysen durchgeführt werden. Diese Analysen machen transparent, welche Organisationseinheiten mit welchen Aufgaben und Kosten an den verschiedenen Prozessen beteiligt sind. Gleichzeitig stehen diese Kosteninformationen dann auch für die Berichterstattung an die Bundesnetzagentur zur Verfügung.

„Wie die Erfahrung aus zahlreichen von uns begleiteten Prozessanalyseprojekten zeigt, erhalten Unternehmen mit Vivax Analytics ProCo deutlich validere Ergebnisse. Und das sehr viel schneller und vor allem mit einem Bruchteil des Aufwands, der bei herkömmlichen Beratungsansätzen anfallen würde. Zudem kann die Erfassung durch die Mitarbeitenden regelmäßig wiederholt werden, so dass der Erfolg von Maßnahmen zur Prozessoptimierung gesichert und überprüfbar ist“, fasst Frank von Allwörden, COO bei der Vivax Consulting GmbH, die Vorteile zusammen.

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  • Date 25 Sep 2024
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Vivax FiberValue: Kostentransparenz für Open Access Netze
Vivax NetValue: Netzentgeltkalkulation
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„Ohne Kostentransparenz ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Open-Access-Netzen kaum möglich. Denn dafür ist nicht nur eine hohe Auslastung des Netzes notwendig, sondern vor allem auch eine Kostenverteilung, die allen beteiligten Diensteanbietern genügend Spielraum lässt, ihre jeweiligen Produkte zu attraktiven Preisen anzubieten“, fasst Frank von Allwörden, COO bei der Vivax Consulting GmbH, zusammen.

Für die Ermittlung der Netzentgelte werden die relevanten Finanzdaten wie Kapitalkosten, Investitionen und Betriebsaufwendungen einbezogen. Dabei können Kostenstellen berücksichtigt und die Kosten verursachungsgerecht zugeordnet werden. Hinzu kommen marktdynamische Einflussfaktoren, die sich in der Netzauslastung, der Endkunden- und Produktstruktur sowie weiteren Potenzialen widerspiegeln.

Mit Vivax FiberValue unterstützt Vivax Consulting Netzbetreiber nicht nur bei der Kalkulation von Netzentgelten für externe Diensteanbieter. Es besteht auch die Möglichkeit, eigene Endkundenprodukte und Open-Access-Produkte preislich abzubilden und zu vergleichen, um eine optimale Preisgestaltung zu erreichen. Über „Was-wäre-wenn-Analysen“ kann laufend überprüft werden, ob Produktpreise und Tarifstaffeln angepasst werden müssen oder nicht. Auch Abweichungen vom Businessplan können frühzeitig erkannt werden. Mit Hilfe von Szenarioanalysen können verschiedene Optionen für das zukünftige Geschäft durchgerechnet werden. Dabei hilft eine jährlich rückwirkende Betrachtung der tatsächlich abgerufenen Bandbreiten.

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  • Date 13 Sep 2024
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Das Märchen vom Gigabit-Ausbau in Deutschland
Das Glasfaserausbau-Märchen
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Es gab noch einen zweiten roten Riesen, der alte Infrastruktur aufkaufte, sammelte und glaubte, auch damit noch lange viel Geld verdienen zu können. Und beide hatten Recht. Der eine setzte auf Kupfer-DSL, der andere auf HFC und versuchte, die alte Technik möglichst lange am Laufen zu halten.
Irgendwann haben die Politiker in Deutschland gemerkt, dass das wohl nur die halbe Wahrheit war und dass Deutschland inzwischen im internationalen Vergleich zum Schlusslicht geworden ist. Und sie wurden nervös, weil sie ausnahmsweise mal die Misere erkannt hatten.

So kam man auf die Idee, viel Geld in den Glasfaserausbau zu investieren und Steuergelder an große Unternehmen zu verschenken, die dann noch weniger Eigeninitiative zeigten und nur darauf warteten, diese Steuergelder auch zu kassieren. Die Gemeinden mussten sich um die Glasfaser-Förderung bewerben und das Geld, das sie bekamen, dann dem einen der großen Giganten in die Hand drücken, damit der seine Netze modernisiert und Glasfaser in den Boden legt. Es war sogar verboten, dass der große Riese eigenes Geld investiert, um die Bürger anzuschließen, deren Häuser nicht in die Förderung rutschten. Die gehen jetzt leider alle leer aus.

Dann merkte man, dass das System geändert werden muss und hat von weißen Flecken über graue Flecken bis hin zu dunkelgrauen Flecken immer wieder etwas Neues ausprobiert. Das ging leider schief. Der Grund dafür war vielleicht, dass diejenigen in den Behörden, die sich etwas Neues überlegt haben, immer auf alte Erkenntnisse und Daten zurückgegriffen haben, die zu dem Zeitpunkt nicht mehr aktuell waren oder einfach auf Falsches und nicht auf die Fachleute gehört haben, die nah dran sind. . Und es fehlte an praktischer Erfahrung: Die Mitarbeiter saßen alle einfach viel zu weit weg von der Realität in ihrem großen Ministerium, geführt von Politikern, die keine Ahnung von dem hatten, was sie taten. Wie auch, sie haben es ja nie gelernt.

Und so kam es, dass viel Steuergeld zu einem Zeitpunkt zur Verfügung stand, als auch die Industrie viel Geld zur Verfügung hatte. Jetzt aber, wo die Industrie deutlich weniger Geld in den Glasfaserausbau investieren kann, gehen auch die Förderungen zurück. Irgendwie komisch, aber so ist es nun mal. 

Damit der Bürger das nicht merkt, lügen sich viele Beteiligte im Moment selbst in die Tasche und verkünden diese Lügen den Bürgern,. 

Da wird gesagt, wir waren noch nie so schnell im Ausbau! Das ist eigentlich keine richtige Lüge, denn wenn man langsam geht oder nur rumsteht und dann ein bisschen schneller läuft, dann ist man zwar so schnell wie noch nie, aber immer noch zu langsam. Wir müssten aber eigentlich sehr viel schneller laufen, um aufzuholen. 

Die Verbände meinen nun, die Industrie hätte ausreichend Geld und wir bräuchten keine Fördermittel, zumindest nicht so viele. Komisch, dass aber viele dieser Unternehmen, die angeblich genügend Geld haben, scheinbar keines mehr ausgeben können und Sparprogramme auflegen. Viele hundert Mitarbeiter wurden und werden entlassen. Einige Investoren ziehen sich aus dem deutschen Glasfasermarkt zurück. Ausbauprojekte werden gestoppt oder gar nicht erst begonnen. Und in den ländlichen Regionen tut sich kaum noch etwas. Das Zauberwort heißt nun Homes actived und nicht mehr wie lange behauptet Homes passed. Auf Deutsch: keine neuen Leitungen verlegen, sondern Kunden an die bestehenden anschließen (und endlich Geld verdienen!).

Dann wird ein Förderprogramm aufgelegt, das keines mehr ist. Da werden Fristen, Auflagen und Evaluierungen festgeschrieben, die niemand mehr einhalten kann oder die eine Förderung auch nur ansatzweise möglich machen. Und es wird sogar dazu aufgerufen, sich besser nicht zu bewerben.
Dabei wird gesagt, jedes unterversorgte Gebäude sei förderfähig! Zur Bewertung wird aber vor allem herangezogen, ob man interkommunal zusammenarbeitet, ob man im ländlichen Raum liegt und es werden nur die Anschlüsse unter 30 Mbit/ gezählt, also nicht alle unterversorgten Adressen.

Dann wird ein Beschleunigungsgesetz verabschiedet, das ein Entschleunigungsgesetz ist. Und die Chefs der Ministerien sind stolz darauf.

Schließlich werden Fördergelder für den Gigabitausbau massiv gekürzt, weil der Staat kein Geld mehr hat. 

Das ist eine unendliche Geschichte. Aber Geschichten enden immer irgendwann: 
Und wenn wir nicht gestorben sind ...
...dann lügen wir uns eben weiter an ....

Deutschland ist und bleibt Schlusslicht beim Glasfaserausbau und der Digitalisierung. Das wird sich bald rächen: Arbeitsplätze gehen verloren, ländliche Regionen sind weiter abgehängt und nur wenige große Telekommunikationsunternehmen werden das große Geld verdienen.  

Das Projekt Digitalisierung ist gescheitert!
 

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  • Date 29 Jul 2024
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Gigabitstrategie 2024: Das neue Förderverhinderungsprogramm
Dirk Fieml, CEO tktvivax Group
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Lückenschluss-Programm
Ganze 500.000 Euro können hier maximal bewilligt werden, was nach den Erfahrungen von tktVivax in den wenigsten Fällen ausreicht. Denn die zu schließenden Lücken liegen in der Regel am Stadtrand oder weiter außerhalb, der Erschließungsaufwand ist entsprechend höher. Da insgesamt nur 23 Millionen Euro im ersten Aufruf zur Verfügung stehen, werden in diesem Jahr nur wenige Anträge bewilligt werden können, die zudem nach dem Windhundprinzip vergeben werden. In Summe werden max. 100 Anträge für das ganze Bundesgebiet bewilligt. „Zudem wird die einmal vom Projektträger festgelegte Summe nicht mehr angepasst und die Kofinanzierung der Länder steht auch noch nicht fest.Das Risiko, wenn die Maßnahme doch teurer wird, liegt bei der Gemeinde“, so Fieml, der auch kritisiert, dass die Anträge im Prinzip schon gestern hätten gestellt werden müssen, um bei der Vergabe der Fördermittel zum Zug zu kommen. Neben dem Branchendialog ist auch ein Markterkundungsverfahren (MEV) ist nach wie vor verpflichtend, mit allem Aufwand, der damit verbunden ist, und das für nur eine Handvoll von Adressen im jeweiligen Gemeindegebiet.

Standardprogramm
Vor dem Markterkundungsverfahren ist nun auch hier ein Branchendialog durchzuführen. Hier sind bilaterale Einzelgespräche mit allen teilnehmenden TKU verpflichtend, der Zeitaufwand beträgt mindestens vier Wochen. Für das anschließende MEV sind weitere zwölf Wochen einzuplanen. Damit erhöht sich der Zeitaufwand, um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können, auf vier Monate. Dabei sind Ausschreibungen für die Beauftragung eines Beratungsunternehmens noch nicht berücksichtigt. Kommunen oder Gebietskörperschaften, die in weiser Voraussicht vielleicht schon im Mai mit dem Branchendialog begonnen haben, könnten also im besten Fall rechtzeitig zum 30. September 2024 einen förderfähigen Antrag stellen. Alle anderen, die erst im Juli oder August starten, haben kaum eine Chance, die Fristen einzuhalten. Kommunen, die in 2023 ihre Anträge zurückgezogen haben und formlos für 2024 neu angemeldet haben, entfällt der Branchendialog. Somit haben zumindest diese Gemeinden die Chance der Fristwahrung. Allerdings waren dies Kommunen, die durch den Punkteraster gefallen sind. Ob das dieses Jahr für diese Gemeinden besser aussieht, bleibt abzuwarten.

Aufgriffsschwellen
Die für die Förderfähigkeit maßgeblichen Aufgriffsschwellen liegen künftig zwar bei 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload. Für die Punktebewertung und damit die Förderfähigkeit spielen diese Datenraten jedoch in der Regel keine Rolle, da hierfür weiterhin 30 Mbit/s maßgeblich sind. Grundsätzlich bleiben alle Gebiete förderfähig, in denen die Endnutzer ausschließlich über kupferbasierte Netze angeschlossen sind. Gebiete mit rückkanalfähigen TV-Kabeln sind weiterhin nicht förderfähig, ebenso wie Gebiete, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die mindestens 100 Mbit/s im Download bereitstellen oder voraussichtlich bereitstellen werden.

Punktekompass
Bewertet wird hier ein hoher Anteil unterversorgter Anschlüsse unter 30 Mbit/s, die „Nutzung von Synergien“ (verbleibende Versorgungslücken), die „digitale Teilhabe im ländlichen Raum“ (Bevölkerungsdichte) sowie die „interkommunale Zusammenarbeit“. Daraus ergibt sich eine klare Bevorzugung von Zweckverbänden oder Landkreisen, die im Rahmen der Aufgabenübertragung ihrer Gemeinden am Förderverfahren teilnehmen. Diese können gezielt steuern, welche Gebiete in den Förderantrag aufgenommen werden und welche nicht. Einzelne Kommunen können dies nicht, sie müssen immer für das gesamte Gemeindegebiet Anträge stellen. Die Prognose des Punktekompasses orientiert sich an einem Referenzwert, der sogenannten Grenzpunktzahl. Diese Grenzpunktzahl entspricht 60 Prozent der Mindestpunktzahl, die ein Antrag im Jahr 2023 erreicht hätte. In welchem Umfang die Grenzpunktzahl zum tragen kommt, ist nicht verbindlich. Aufgrund des engen Zeitrahmens kann es sein, dass in diesem Jahr nur wenige Anträge gestellt werden und der Schwellenwert dadurch sinkt.

Ausbauziele unerreichbar
„Wenn man all diese Faktoren berücksichtigt, wird das Fördervolumen in diesem Jahr sicher deutlich sinken, was vielleicht auch im Sinne der Sparzwänge der Bundesregierung ist. Die Ausbauziele für Glasfasernetze können so aber keinesfalls mehr erreicht werden“, fasst Dirk Fieml zusammen. Zumal auch der eigenwirtschaftliche Ausbau einen deutlichen Dämpfer erhalten hat. „Fast alle neuen Investoren, auf die so große Hoffnungen gesetzt wurden, haben ihre Aktivitäten deutlich zurückgefahren oder teilweise sogar ganz eingestellt. Es steht daher zu befürchten, dass wir im kommenden Jahr feststellen müssen, dass die Gigabit-Strategie des Bundesverkehrsministers grandios gescheitert ist“.
 

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  • Date 19 Apr 2024
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Sparen mit bedarfsorientierter Glasfaserförderung
Kommentar in der NET 1-2/24
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Diejenigen, die den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorangetrieben haben, um in einem zweiten Schritt nur die übrig gebliebenen einzelnen unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen, werden jetzt „bestraft“ und drohen ganz aus der Förderung herauszufallen. Denn sie haben die für einen erfolgreichen Förderantrag notwendige Punktemarke deutlich verfehlt und finden sich plötzlich ganz am Ende der Liste wieder. Zwar muss in der nächsten Periode kein neuer Antrag gestellt werden – sofern der letzte Antrag zurückgezogen und formlos für 2024 neu gestellt wird. Auch kommt man um eine erneute Markterkundung herum, sofern das Verfahren nicht älter als zwölf Monate ist. Jedoch muss dann auch innerhalb dieses Zeitraums das Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Dabei kann es leicht passieren, dass die damit zur Verfügung stehende Zeit nicht eingehalten werden kann. Schließlich benötigt man grundsätzlich auch noch den Bescheid des jeweiligen Bundeslandes. Und der Antrag darauf kann erst nach Bewilligung durch den Bund gestellt werden.  

Möchte man dem mit einem neuen Antrag entgehen – zum Beispiel im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mehrerer Kommunen – ist es noch nicht sicher, ob ein neues Markterkundungsverfahren nötig ist, da diesem künftig ein sogenannter Branchendialog voraus gehen muss. Das wäre nach der aktuellen Markterkundung und der Markterkundung ‚Graue Flecken’ die dritte Runde – allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der oft bereits ausgeschöpft ist. Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau, insbesondere die Zinssituation, deutlich verschlechtert haben. Der Ausbaupartner kann zudem innerhalb von sechs Monaten aussteigen, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet.

Höchste Zeit also, die bestehende Praxis in Frage zu stellen! Ein Weg wäre, den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt der Förderung zu rücken. Denn oft sind nur noch einzelne Adresspunkte unterversorgt, wenn – wie eigentlich vom Bund gefordert – die Kommune mit eigenwirtschaftlichen Kooperationspartnern bereits große Teile erschlossen hat. Sinnvoller wäre daher, vor einem Förderantrag zu ermitteln, wer tatsächlich einen Glasfaseranschluss braucht. Damit würde die sinnlose Erschließung von Straßen oder Einrichtungen wegfallen, deren Anwohner gar keinen Anschluss benötigen oder wollen. Die Fördermittel kämen ausschließlich den tatsächlich unterversorgten Adresspunkten zugute, die für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau uninteressant sind. Eigenwirtschaftlicher und geförderter Ausbau würden besser verzahnt und die Planungssicherheit für Netzbetreiber deutlich erhöht. Insgesamt könnten so die Fördermittel reduziert werden, ohne die Ausbauziele zu gefährden.

Der zweite wesentliche Faktor für einen schnellen Ausbauerfolg ist ein Überbauverbot. Wir brauchen ein Glasfasernetz, das allen Diensteanbietern diskriminierungsfrei zugänglich ist. Dann wird es auch weiterhin Investitionen in den weiteren eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Industrie geben. Das alles versucht die Telekom zu verhindern, indem sie Überbau oder Mitverlegung betreibt. Dieser Infrastrukturwettbewerb ist absolut kontraproduktiv, denn nur eine hohe Netzauslastung sichert einen wirtschaftlichen Betrieb. Was wir brauchen, ist mehr Wettbewerb auf der Produktebene. Voraussetzung ist, dass Open Access für alle Netze möglich wird. Mit Fiber4 haben wir gemeinsam mit der schwedischen Vinnergi ein entsprechendes Betriebsmodell für und mit Netzbetreibern entwickelt, das es vielen Diensteanbietern ermöglicht, sich zu integrieren und ihre Produkte auf vielen Netzen anzubieten, wie es in Schweden schon lange der Fall ist. Von der größeren Angebotsvielfalt profitieren Netzbetreiber, Diensteanbieter und vor allem die Endkunden, für die Glasfaser damit deutlich attraktiver wird. In Schweden haben nicht zuletzt deshalb bereits 95 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss. Open Access und Produktwettbewerb sind somit ein Katalysator für einen echten, lebendigen Glasfasermarkt und eine Win-Win-Win-Konstellation für alle Beteiligten.
 

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  • Date 26 Feb 2024
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Sparen mit bedarfsorientierter Glasfaserförderung
Meinungsartikel zur Glasfaserförderung
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Diejenigen, die den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorangetrieben haben, um in einem zweiten Schritt nur die übrig gebliebenen einzelnen unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen, werden jetzt „bestraft“ und drohen ganz aus der Förderung herauszufallen. Denn sie haben die für einen erfolgreichen Förderantrag notwendige Punktemarke deutlich verfehlt und finden sich plötzlich ganz am Ende der Liste wieder. Zwar muss in der nächsten Periode kein neuer Antrag gestellt werden – sofern der letzte Antrag zurückgezogen und formlos für 2024 neu gestellt wird. Auch kommt man um eine erneute Markterkundung herum, sofern das Verfahren nicht älter als zwölf Monate ist. Jedoch muss dann auch innerhalb dieses Zeitraums das Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Dabei kann es leicht passieren, dass die damit zur Verfügung stehende Zeit nicht eingehalten werden kann. Schließlich benötigt man grundsätzlich auch noch den Bescheid des jeweiligen Bundeslandes. Und der Antrag darauf kann erst nach Bewilligung durch den Bund gestellt werden.  

Möchte man dem mit einem neuen Antrag entgehen – zum Beispiel im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mehrerer Kommunen – ist es noch nicht sicher, ob ein neues Markterkundungsverfahren nötig ist, da diesem künftig ein sogenannter Branchendialog voraus gehen muss. Das wäre nach der aktuellen Markterkundung und der Markterkundung ‚Graue Flecken’ die dritte Runde – allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der oft bereits ausgeschöpft ist. Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau, insbesondere die Zinssituation, deutlich verschlechtert haben. Der Ausbaupartner kann zudem innerhalb von sechs Monaten aussteigen, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet.

Höchste Zeit also, die bestehende Praxis in Frage zu stellen! Ein Weg wäre, den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt der Förderung zu rücken. Denn oft sind nur noch einzelne Adresspunkte unterversorgt, wenn – wie eigentlich vom Bund gefordert – die Kommune mit eigenwirtschaftlichen Kooperationspartnern bereits große Teile erschlossen hat. Sinnvoller wäre daher, vor einem Förderantrag zu ermitteln, wer tatsächlich einen Glasfaseranschluss braucht. Damit würde die sinnlose Erschließung von Straßen oder Einrichtungen wegfallen, deren Anwohner gar keinen Anschluss benötigen oder wollen. Die Fördermittel kämen ausschließlich den tatsächlich unterversorgten Adresspunkten zugute, die für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau uninteressant sind. Eigenwirtschaftlicher und geförderter Ausbau würden besser verzahnt und die Planungssicherheit für Netzbetreiber deutlich erhöht. Insgesamt könnten so die Fördermittel reduziert werden, ohne die Ausbauziele zu gefährden.

Der zweite wesentliche Faktor für einen schnellen Ausbauerfolg ist ein Überbauverbot. Wir brauchen ein Glasfasernetz, das allen Diensteanbietern diskriminierungsfrei zugänglich ist. Dann wird es auch weiterhin Investitionen in den weiteren eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Industrie geben. Das alles versucht die Telekom zu verhindern, indem sie Überbau oder Mitverlegung betreibt. Dieser Infrastrukturwettbewerb ist absolut kontraproduktiv, denn nur eine hohe Netzauslastung sichert einen wirtschaftlichen Betrieb. Was wir brauchen, ist mehr Wettbewerb auf der Produktebene. Voraussetzung ist, dass Open Access für alle Netze möglich wird. Mit Fiber4 haben wir gemeinsam mit der schwedischen Vinnergi ein entsprechendes Betriebsmodell für und mit Netzbetreibern entwickelt, das es vielen Diensteanbietern ermöglicht, sich zu integrieren und ihre Produkte auf vielen Netzen anzubieten, wie es in Schweden schon lange der Fall ist. Von der größeren Angebotsvielfalt profitieren Netzbetreiber, Diensteanbieter und vor allem die Endkunden, für die Glasfaser damit deutlich attraktiver wird. In Schweden haben nicht zuletzt deshalb bereits 95 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss. Open Access und Produktwettbewerb sind somit ein Katalysator für einen echten, lebendigen Glasfasermarkt und eine Win-Win-Win-Konstellation für alle Beteiligten.

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  • Date 19 Dec 2023
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Neue Entwicklungspotenziale: Vivax Solution wird zu codewerke
Sven Siebrands, Geschäftsführer codewerke GmbH
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Mit den Schwesterunternehmen carrierwerke und codewerke entsteht ein leistungsstarker Verbund, der als technischer Dienstleister und Softwareanbieter Stadtwerke und kommunale Netzbetreiber bei allen Prozessen rund um den technischen Betrieb von Glasfasernetzen sowie den Aufbau von ISP-Angeboten unterstützt.  „DICLINA passt perfekt in unser Portfolio, da die Lösung die Prozesse im technischen Management von Glasfasernetzen ideal unterstützt. Durch das Vivax Solution Team stellen wir zudem die Weiterentwicklung sicher. Auch die Ansprechpartner für die Kunden bleiben gleich.“, fasst Michael Neska, Geschäftsführer der CarMa Holding GmbH, die Gründe für die zukünftige Zusammenarbeit zusammen. Dabei werden die codewerke als eigenständiges Unternehmen aufgestellt. "Bei der Abbildung der technischen Prozesse können wir künftig sowohl Komplettlösungen aus einer Hand als auch nur die Software selbst anbieten. Denn auch in Zukunft wird DICLINA weiterhin unabhängig vom Diensteanbieter eingesetzt werden können. Deshalb sind die codewerke innerhalb der CarMa-Gruppe auch als eigenständiger Softwareanbieter positioniert, der gleichzeitig bei Bedarf jederzeit auf das Know-how der anderen CarMa-Unternehmen zugreifen kann“, erläutert Sven Siebrands.

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  • Date 04 Dec 2023
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FIBER4: Open Access 2.0 startet in die Umsetzung
FIBER4 Fachartikel in der stadt+werk
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Trotz aller Appelle für offene Netze und einen fairen Wettbewerb sieht die Perspektive auf dem deutschen Glasfasermarkt düster aus. Immer wieder überbauen die großen TK-Unternehmen – allen voran die Telekom ¬– die gerade gelegten Glasfasernetze von kommunalen Netzbetreibern oder Stadtwerken und verhindern auf diese Weise deren wirtschaftlichen Betrieb. Oder sie pachten diese Netze mit langen Vertragslaufzeiten und sorgen so ebenfalls dafür, dass die Netzbetreiber vor Ort keine rentablen Geschäftsmodelle entwickeln können. Bei den Glasfaserprodukten gibt es ebenfalls praktisch keinen Wettbewerb. Und dies, obwohl es inzwischen mehr als 700 Telekommunikationsnetzbetreiber in Deutschland gibt und die Telekom bislang nur neun Prozent der 12,3 Millionen mit Glasfaser erreichbaren Kunden für sich gewinnen konnte. Doch der Druck der „Großen“ auf Exklusivität nimmt zu und viele der kleinen Netzbetreiber lassen sich auf den vermeintlich einfacheren Weg ein und schlüpfen unter das „sichere Dach“ von Telekom & Co.
Die Herausforderungen für den wirtschaftlichen Netzbetrieb sind in der Tat groß. Zunächst muss im nicht geförderten Ausbau eine möglichst hohe Vorvermarktung erreicht werden. Um selbst attraktive Produkte anbieten zu können, sind aufwändige Vertragsverhandlungen nötig. Den Netzzugang für Dritte zu öffnen ist nach wie vor schwierig und wird durch unterschiedliche Altsysteme behindert. Um jedoch ein Netz auf Dauer wirtschaftlich betreiben zu können, muss die Auslastung bei mehr als 90 Prozent liegen. 

Mit dem Marktmodell Fiber4 können viele dieser Probleme jedoch schlagartig gelöst werden. Das grundlegende Konzept ist einfach erklärt: Mehrere Partner gründen gemeinsam ein Plattformunternehmen, etwa in Form einer Genossenschaft. Dieser Plattform treten Netzbetreiber als Mitglied bei. Internetanbieter können ihre Produkte anschließend über die Netze vermarkten, wozu das vom Plattformunternehmen betriebene System genutzt wird. Die Anbieter erhalten so die Möglichkeit, ihre Produkte auch überregional zu vertreiben. Und auch Betreiber mit eigenem Produktportfolio sind in der Lage, dieses in anderen Netzen zu vermarkten. Da dabei über Netznutzungsverträge individuelle Entgelte vereinbart werden, machen sich die Netzbetreiber zudem unabhängiger von den marktdominierenden Anbietern, die am Ende auch nur zu jeweils einem von vielen Anbietern werden. Das Resultat ist ein agiler Markt mit großer Produkt- und Anbietervielfalt sowie Auswahl für die Endkunden.

Die Vorteile des Modells sind vielfältig: Die teilnehmenden Netzbetreiber sind nicht wie heute über Jahrzehnte an einen großen Anbieter gebunden und können so jederzeit von positiven Marktentwicklungen profitieren. Stadtwerke behalten dabei die volle Kontrolle über das von ihnen ausgebaute Netz. Denn es besteht keine Verpflichtung, alle Anbieter über das Netz zuzulassen. Im Umkehrschluss sind die Anbieter ebenfalls nicht verpflichtet, ihre Produkte auf allen Netzen anzubieten. Es herrscht also echter Wettbewerb, der für den Kunden eine deutlich höhere Wahlfreiheit bringt als heute. Finanziell sind solche Plattformen ebenfalls attraktiv, garantieren die vielen möglichen Anbieter von Internet-, Telefonie-, TV-, IoT-Produkten sowie individuellen lokalen Anwendungen doch eine hohe Netzauslastung. Aufgrund der vereinbarten Netzentgelte für die Durchleitung besteht zudem ein geringes Risiko für Preisverfall. 

Herzstück des Plattformmodells ist eine leistungsfähige Software, mit der sich die komplexen Abrechnungs- und Steuerungsprozesse gebündelt abwickeln lassen. Die Vinnergi-Tochter Maintrac steuert hierfür das offene Betriebsunterstützungssystem (OSS/BSS) „Flow“ bei, mit dem sich unterschiedlichste Vorgänge individuell abbilden lassen. Das System wird von der Plattformgesellschaft betrieben und ermöglicht eine zentrale Koordination der Abrechnungen für Netzentgelte und anderes. Dabei kann es aufgrund hoher Skalierbarkeit und Flexibilität auf verschiedenste Konstellationen angepasst werden. 

Inzwischen haben sich eine ganze Reihe Unternehmen zusammengetan, um die Umsetzung von Fiber4 voranzutreiben.  Die tktVivax Group fungiert dabei vorrangig in koordinierender Funktion, Vinnergi aus Schweden mit seiner Software-Tochter Maintrac ist für den Aufbau der notwendigen Systeme und den Know-how-Transfer zuständig. Rechtliche Fragen zu Verträgen, Satzungen und Co. werden von der Hamburger Kanzlei Wirtschaftrat Recht geklärt, der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) engagiert sich ebenfalls im Projekt. Bereits sieben Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, haben ihre Projektteilnahme erklärt und weitere haben bereits Interesse angemeldet. Sie arbeiten ab sofort im Rahmen der AG Open Access 2.0 des AK GAD (Arbeitskreis Glasfaserausbau Deutschland) in verschiedenen Teilprojekten zusammen.

Wenn diese ähnlich erfolgreich sind wie Schweden, dürfte der Weg auch in Deutschland vorgezeichnet sein. So können Kunden schon bald, statt einem Monopolanbieter ausgeliefert zu sein, unter mehr als 20 Dienstleistern und 150 verschiedenen Produkten auswählen. Genauso, wie das in Schweden heute ganz normal ist. Dort liegt übrigens der Marktanteil der schwedischen Telekom nur noch bei 38 Prozent. Den Rest teilen sich die schwedischen Stadtwerke, die rund 200 kommunale Netze betreiben, sowie etwa 1.000 kleine, gemeinnützige Glasfasernetze, die die sehr ländlichen und oft abgelegenen Gebiete in Schweden versorgen – mit einer ähnlich großen Produktvielfalt wie in den großen Städten.

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  • Date 20 Nov 2023
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BNetzA-Festlegung Glasfaser-Netzentgelt: Netzentgelte für Internet-Produkte mit höheren Bandbreiten werden teuer
BNetzA zu Glasfaser-Netzentgelten
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„Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass erstmals Preise für den Netzzugang im Glasfaserbereich festgelegt wurde, die zudem auf den ersten Blick für die jeweiligen Netzbetreiber durchaus attraktiv aussehen“, so Dirk Fieml. Aus Sicht von tktVivax birgt die Festlegung auch nicht unerhebliche Risiken für die Netzbetreiber: So bestehe die Gefahr, dass einzelne Anbieter gezielt nur Produkte für die niedrigeren und damit günstigeren Bandbreiten anbieten und auf die hohen Bandbreiten verzichten, da sich auf Basis der dafür festgelegten Entgelte damit kaum noch Geld verdienen lässt. Das würde den Umsatz und somit die Ertragslage der Netzbetreiber deutlich nach unten drücken. „Auch wurden lediglich für vier Produktvarianten Festlegungen getroffen, symmetrische Anschlüsse bleiben beispielsweise außen vor“, erläutert Fieml.
Einheitliche Netzentgelte wie beim Strom

Nach Ansicht der tktVivax Group sollte die Bundesnetzagentur ihr Modell nochmals überdenken. „Die Preisstruktur orientiert sich an dem, was wir beispielsweise aus Pachtverträgen der Telekom im Glasfaserbereich kennen. Das ist jedoch nicht wettbewerbsfördernd. Viel sinnvoller wären einheitliche Netznutzungsentgelte, wie wir sie von den Stromnetzen her kennen. Dort wird gibt es einheitliche Netzentgelte entsprechend der Kundenart nicht nach unterschiedlichen Tarifen. Analog könnten bei der Glasfaser zwischen Privat- und Gewerbekunden unterschieden werden, ohne sich auf bestimmte Produktvarianten zu kaprizieren“, erklärt Dirk Fieml. Wichtig sei vor allem aber auch bei der Festlegung darauf zu achten, dass sowohl die Bedarfe der Netzbetreiber im Auge behalten werden als auch auf die nötigen Gestaltungsspielräume der Anbieter für ihre Glasfaserprodukte. „Dreh- und Angelpunkt bleibt aber die konsequente Ausrichtung auf Open-Acess-Netze, um die Auslastung für die Netzbetreiber in einen wirtschaftlichen Bereich zu bringen und den Kunden eine attraktive Produktwahl zu ermöglichen“, fasst Dirk Fieml zusammen.

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  • Date 13 Nov 2023
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Gigabit-Strategie: Jetzt droht das Förderfiasko
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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Die Ursachen für das „Förderfiasko“ sind laut Fieml vielfältig:

Das Bekenntnis zum eigenwirtschaftlichen Ausbau wird „bestraft“

Gemeinden, die, wie politisch gewollt, zunächst auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau gesetzt haben, um dann in einem zweiten Schritt nur die unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen und damit das 300-Punkte-Ziel definitiv verfehlen, finden sich plötzlich ganz am Ende der Liste wieder, ohne Chance auf einen erfolgreichen Förderantrag in der laufenden Periode. „Diese Antragsteller müssen dann zu Beginn der neuen Periode im April einen neuen Antrag stellen. Wahrscheinlich auch mit einer neuen Markterkundung, der dann der Branchendialog vorausgehen muss. Das wäre dann nach der aktuellen Markterkundung und der ‚Grauen Flecken’-Markterkundung die dritte Runde, allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der ist ja in diesem Jahr schon verbraucht“, berichtet Dirk Fieml.

Wer unter Vorbehalt einer guten Vorvermarktung auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau setzte, wird ähnlich schlecht bewertet. „Das Problem hierbei ist, dass der Ausbaupartner innerhalb von sechs Monaten aussteigen kann, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet. Und das passiert immer häufiger, weil sich die Rahmenbedingungen, insbesondere die Zinssituation, für die Netzbetreiber drastisch verschlechtert haben. Und das wurde in der Potenzialanalyse, die ebenfalls in die Bewertung einfließt, nicht berücksichtigt“, so Dirk Fieml. 

Landkreise im Vorteil

Aktuell sei zudem zu beobachten, dass viele Landkreise ihre Anträge „tunen“: Sie nehmen besser versorgte Gebiete aus dem Antrag heraus, um möglichst nah an die 300-Punkte-Marke zu kommen. „Die meisten Kommunen haben diese Möglichkeit aber nicht und werden dadurch bei der Förderung deutlich benachteiligt“, so die aktuelle Erfahrung von Dirk Fieml. 

Bereits vor einem Jahr forderte tktVivax daher, den Glasfaserausbau vor allem bedarfsorientiert und nicht über undifferenzierte Flächenbetrachtungen zu steuern. „Was wir jetzt sehen, ist die Gefahr, dass viele Adresspunkte, die durchaus Anspruch auf einen geförderten Ausbau hätten, mittel- bis langfristig komplett von der Glasfaser abgehängt werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Dirk Fieml abschließend, der zumindest fordert, dass Kommunen, die dieses Jahr einen Antrag stellen und auf Grund der Bewertung keine Fördermittel erhalten, nächstes Jahr nicht nochmal alles durchlaufen müssen. „Schon jetzt befürchten die Projektträger eine Überlastung der Budgets. Derzeitig treffen so viele Anträge ein, dass per Mail aufgerufen wurde, bereits zum 9.10. die Daten im Portal hochzuladen, da ein Support bei technischen Problemen, die doch häufiger vorkommen, auf Grund der Überbelastung nicht mehr gewährleistet werden können. 

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  • Date 10 Oct 2023
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