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tktVivax baut Führungsebene deutlich aus
Barbara Jacob, CSO und Stefan Freyer, COO der tktVivax Group
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„Wir freuen uns, dass wir gleich vier Positionen mit derart erfahrenen und kompetenten Führungskräften besetzen konnten. Sie werden unsere zuletzt sehr dynamische Entwicklung weiter vorantreiben und unsere Position als ganzheitlicher Umsetzungsbegleiter weiter stärken“, so Dirk Fieml, der sich zukünftig zunehmend aus dem operativen Geschäft zurückzieht und verstärkt die strategische Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe im Fokus hat. Die Verteilung der Verantwortung auf mehrere Positionen ist Ausdruck der Vernetzung der Unternehmen in der Gruppe.

„Unsere Tochtergesellschaften decken jeweils ihr Spezialgebiet ab. Gemeinsam sind wir aber auch in der Lage, ein Breitbandprojekt in allen seinen Facetten abzubilden, von der ersten Idee über die Konzeption, Fördermittelberatung und technischen Planung bis zu Umsetzung und dem Bau inklusive der dazugehörigen IT-Werkzeuge. Das funktioniert am besten, wenn auch das Führungsteam übergreifend Verantwortung übernimmt und so die Vernetzung der Kompetenzen sichergestellt wird“, erläutert Dirk Fieml. So wird auch der neue COO Stefan Freyer einen weiteren Geschäftsführerposten bei der Tochter Vivax Consulting an der Seite von Lisa Martens übernehmen. In der Holding übernimmt er insbesondere das operative Beteiligungsmanagement. Matthias-Magnus Dudzus konzentriert sich künftig ganz auf seine Aufgabe als CFO der tktVivax Group. Der bisherige Geschäftsführer Florian Donath wechselt als CNO zu einem tktVivax-Partner.

Mit der Besetzung der Positionen mit Managern aus der Branche mit jahrzehntelanger Erfahrung ist die Basis für weiteres Wachstum in der Gruppe geschaffen. Neben den Kerngebieten Digitalisierung und Prozessoptimierung wird das Leistungsspektrum in naher Zukunft um weitere Kernkompetenzen erweitert. „Wir werden so unsere Positionierung im Bereich Telekommunikation, um die Zukunftsthemen, wie z.B. IoT, 5G und Smart Cities erweitern bzw. ergänzen“, spricht Stefan Freyer aus, was in der Agenda des Unternehmens steht. Damit dies kompetent umgesetzt wird, beabsichtigt die tktVivax Group weitere Experten vom Markt für sich zu gewinnen.

Stefan Freyer begann seine Karriere als Inhouse Consultant bei der Daimler AG. Nach fast elf Jahren als Managementberater bei Accenture wurde er 2011 Geschäftsführer bei Eneas Energy. Es folgten Stationen als Country Manager und Direktor bei Mail Boxes Etc. und zuletzt als Geschäftsführer bei Orphoz, einem Unternehmen der McKinsey-Gruppe.

Nach rund 20 Jahren bei Vodafone - zuletzt als Director Customer Operations Enterprise - wechselte Barbara Jacob 2015 als Vice President International und gleichzeitig CEO der polnischen Tochtergesellschaft Komsa Polen zur Komsa AG. Danach war sie Geschäftsleiterin Wholesale bei der Deutschen Glasfaser tätig. Zuletzt war sie Geschäftsführerin bei Fiber Experts Deutschland.

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  • Date 02 Feb 2023
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Prokura und Teamleitung Entwicklung: Jannis Fieml neu in der Geschäftsleitung von Vivax Solution
Jannis Fieml neu in der Geschäftsleitung von Vivax Solution
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Jannis Fieml, der 2019 nach einer Fachinformatiker-Ausbildung und einem Informatikstudium seine Karriere bei Vivax Solution gestartet hatte, ist künftig für alle drei Produktlinien von Vivax Solution zuständig. Dazu gehören DICLINA, das Managementsystem für Breitbandkunden und -netze, das Breitband-Cockpit für die Überwachung laufender Glasfaserprojekte sowie Vivax Analytics ProCo, ein Werkzeug, das Unternehmen dabei unterstützt, die volle Transparenz über ihre Prozesse und alle damit verbundenen Kosten und Aufwände zu bekommen. 

Neben diesen Software-Produkten wickelt Vivax Solution auch alle dazugehörigen Prozesse für Kunden im Breitbandumfeld ab. Dauerhaft oder befristet übernimmt das Unternehmen dabei den kompletten ISP-Betrieb oder unterstützt bei Teilprozessen vom Kundenmanagement über die Abrechnung oder die Hotline bis hin zum Logistikmanagement. Darüber hinaus bietet Vivax Solution gezielte Ausbildungsprogramme für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Telekommunikationsnetze eigenständig betreiben wollen.

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  • Date 19 Jan 2023
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Der Glasfaserausbau in Lauterbach geht weiter
Startschuss für den Glasfaserausbau in Rudlos
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Dem Start des Ausbaus ging eine erfolgreiche Vorvermarktungsphase im Sommer voraus. Wie auch sonst im gesamten Stadtgebiet war das Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Rudlos und der Innenstadt groß und die Resonanz äußerst positiv. In weniger als einem Jahr wurden so gut 2.100 Kunden gewonnen. Trotz der großen Herausforderungen der aktuellen Krisensituation konnten die Stadtwerke zuverlässige Partner für den weiteren Ausbau finden und die notwendigen Materialien beschaffen. Die Stadtwerke Lauterbach setzen dabei weiter konsequent auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau. So kann das Kommunalunternehmen auf einer soliden wirtschaftlichen Basis sicherstellen, dass die Menschen und Unternehmen in Lauterbach zukünftig bestens an die digitale Infrastruktur angeschlossen sind.

In den weiteren Stadtteilen Lauterbachs wird der Glasfaserausbau sukzessive erfolgen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich schon jetzt auf der Website www.glasfaser-lauterbach.de informieren und das schnellste Internet im Vogelsbergkreis buchen.

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  • Date 21 Dec 2022
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Schlüsselfertiges Ergebnis oder volle Kontrolle?
Fachartikel Vertragsgestaltung bei Glasfaserprojekten
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Noch bevor es beim Auf- oder Ausbau eines Glasfasernetzes an die konkrete Planung und Umsetzung geht, müssen mehrere sogenannte „Pre-Build“-Maßnahmen durchgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem eine umfassende Marktanalyse und Fördermittelberatung. Anschließend beginnt die Ausschreibungsphase, in der ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Kosten kalkuliert werden. Meist setzen Auftraggeber diese Schritte noch vollständig in Eigenregie um. Ganzheitliche Dienstleister können im Sinne des „One-Stop-Shop“-Gedankens jedoch bereits hier unterstützend tätig werden. In diese Zeit fällt auch die Entscheidung darüber, wie die Bauarbeiten umgesetzt werden sollen – in Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer (GU) bzw. -übernehmer (GÜ) oder mit einzelnen Dienstleistern auf Basis von Werkverträgen. Um hierbei die richtige Wahl treffen zu können, sollten zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Möglichkeiten betrachtet werden:

Werkvertrag

Bei einem Werkvertragsverhältnis verpflichten sich die engagierten Auftragnehmer, ein festgelegtes Werk herzustellen – etwa einen bestimmten Teil eines Bauprojekts. Damit hebt sich der Werkvertrag vom Dienstvertrag ab, dessen Erfüllung nicht von der erfolgreichen Fertigstellung, sondern lediglich vom Verrichten der vereinbarten Tätigkeit abhängt. Vereinfacht lässt sich sagen: Bei Werkvertrag bezahlt der Auftraggeber für das fertige Produkt, beim Dienstvertrag für die verrichtete Arbeitszeit. 

Generalunternehmer- und Generalübernehmervertrag

Rechtlich gesehen handelt es sich bei GU- und GÜ-Verträgen ebenfalls um Werkverträge, da auch hier ein vordefiniertes Werk hergestellt werden muss. Jedoch hat es der Auftraggeber in diesem Fall nur mit einem Vertragspartner zu tun. Dieser übernimmt sämtliche Aufgaben, die im Zuge des Breitbandausbaus anfallen. Während der GU in der Regel einen Großteil der Arbeiten mit eigenen Angestellten erledigt, wird der GÜ hingegen nur organisatorisch tätig und beschäftigt wiederum Subunternehmer. In beiden Fällen ist das Ergebnis ein funktionsfähiges, schlüsselfertiges Gesamtprojekt. 

Vor- und Nachteile abwägen

Diese Unterschiede bringen diverse Vor- und Nachteile mit sich, die Auftraggeber bei der Planung ihrer Breitbandausbauprojekts im Blick haben sollten. Engagiert etwa eine Stadt über Werkverträge diverse Auftragnehmer, die Teilleistungen erfüllen und Gewerke herstellen, kann bereits die Koordination der unterschiedlichen Unternehmen zur Herausforderung werden. Ein beträchtlicher Steuerungsaufwand ist die Folge. Zudem setzt diese Herangehensweise umfassendes Fachwissen auf Seiten des Auftraggebers voraus. Gleichzeitig behält dieser jedoch volle Kontrolle darüber, wer welche Aufgaben übernimmt. So sind auch im laufenden Glasfaserausbau jederzeit flexible Anpassungen möglich – beispielsweise können Vertragspartner, die unzufriedenstellende Ergebnisse liefern, auf diese Weise leichter ausgetauscht werden. Da kein funktionales Gesamtwerk, sondern lediglich einzelne Gewerke geschuldet werden, hängt die Qualität des Endergebnisses allerdings direkt von der Kompetenz und Initiative des Auftraggebers ab.

Für Breitbandprojekte, die mit Generalunternehmern umgesetzt werden, lassen sich diese Pros und Contras quasi umkehren. Der Auftraggeber erhält ein „Alles aus einer Hand“-Paket, das wesentlich weniger Aufwand und Fachwissen erfordert. Im Gegenzug gibt er Entscheidungsbefugnisse und Weisungsrechte ab und kann bei Problemen nur schwer eingreifen. Da die Zusammenarbeit mit einem GU oder GÜ weniger flexibel ist, entsteht zudem ein nicht zu unterschätzender Aufwand vor dem eigentlichen Ausbaubeginn, da eine sehr genaue Vorplanung erforderlich ist. Der GU bzw. GÜ übernimmt dann ab der konkreten Netzplanung und ist für Tiefbau sowie Montage auf Netzebene 3 und 4 zuständig. Auch die anschließende Vermessung und Netzwerkdokumentation fällt in seinen Aufgabenbereich. Zum Ausgleich für den Mehraufwand zu Beginn der Planung profitiert der Auftraggeber hier von einer besseren Kostenübersicht und vermeidet mögliche Schuldzuweisungen zwischen verschiedenen Unternehmen. 

Voraussetzungen und Ressourcen
Auf welche Art von Vertragskonstrukt Stadtwerke, Kommunen und Co. beim Breitbandausbau setzen sollten, hängt von den individuellen Voraussetzungen und Kapazitäten ab. Grundsätzlich gilt: Ein GU- oder GÜ-Vertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Projekt in seiner Funktionalität und in seinen Mengen klar beschreibbar ist. Entscheidend sind also ein ausführliches Leistungsverzeichnis und eine detaillierte Vorausplanung. Ebenso ist die Beauftragung eines GU oder GÜ naheliegend, wenn die eigenen Ressourcen knapp und das „In house“-Know-how begrenzt sind. Da in diesem Fall jedoch der Erfolg des gesamten Glasfaserausbaus von einem Vertragspartner abhängt, sollte dieser äußerst sorgfältig ausgewählt werden. Wichtige Faktoren sind unter anderem vorherige Referenzen, das Sicherheits- und Qualitätsmanagement, die Eintragung in die Handwerksrolle, die Zahlung von Mindestlohn sowie gültige Arbeitserlaubnisse. Werden hier sämtliche Anforderungen erfüllt, können die Arbeiten bedenkenlos beginnen. 

Einzelne Werkverträge mit mehreren Partnern bieten sich im Umkehrschluss an, wenn sich der volle Umfang des Projekts zu Beginn noch nicht vollständig überblicken lässt und flexibel geplant werden muss. Hierfür braucht es jedoch ausreichend eigenes fachkundiges Personal. Dieses sollte sich etwa mit den verschiedenen Einbaumethoden, Materialien, zugelassenen Gerätschaften, den zulässigen Biegeradien, der korrekten Herstellung eines Hausanschlusses und dem Thema Arbeitsschutz auskennen. Auch zur korrekten Verlegetiefe der Glasfaserleitungen und Verdichtung, dem Erstellen von Rückbau bzw. Rückschnitt sowie der Verkehrssicherung ist Expertise vor Ort ein Muss. Zudem muss der Auftraggeber auch verstärkt praktisch tätig werden. Insbesondere in den Bereichen Steuerung, Qualitätssicherung und Arbeitsschutz kommen ihm wichtige Aufgaben zu. Außerdem gilt es, die gesamte Dokumentation während des Ausbauprojekts zu organisieren, beispielsweise bezüglich LPDs (Lastplattendruckversuche), Aufmaßen, Bohrprotokollen und Lieferscheinen.

Keine der beiden Varianten ist grundsätzlich besser geeignet, um den Glasfaserausbau auf kommunaler Ebene umzusetzen. Vielmehr ist es entscheidend, die Vor- und Nachteile für den jeweiligen Einzelfall abzuwägen und – gegebenenfalls unterstützt durch ein spezialisiertes Beratungsunternehmen – eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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  • Date 18 Nov 2022
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Stopp der Graue-Flecken-Förderung: Offene Fragen schnell klären
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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Wie groß die Rechtsunsicherheit derzeit ist, zeigt ein Auszug aus dem Katalog der dringendsten Fragen, den tktVivax in dieser Woche an die Projektträger AteneKom und PwC mit Bitte um Klärung mit dem BMDV übermittelt hat:

Markterkundungsverfahren (MEV):

 Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, deren Gültigkeit bis zur neuen Richtlinie sehr wahrscheinlich ablaufen? Der Ausschreibungsbeginn im 3.1- oder 3.2-Verfahren muss innerhalb von 15 Monaten nach Beendigung der Marktabfrage erfolgen. Dies ist jedoch auf Grund der Einstellung der Beantragungsmöglichkeit von 3.1- oder 3.2-Mitteln (Graue Flecken) nicht mehr möglich. Den ohne vorläufige Förderbescheide können die Antragsteller das Verfahren nicht eröffnen. Auch sind zurzeit die Portale diesbezüglich nur teilweise nutzbar.

• Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, welche zwar noch innerhalb der Frist ihre Gültigkeit behalten, jedoch vor dem 1.11.2022 angestoßen bzw. abgeschlossen wurden? Können diese auch für die dunkelgrauen Flecken verwendet werden, da die Verwendung für die grauen Flecken ja nicht mehr möglich ist und die Aktualität ja noch gegeben ist? Oder verfallen diese und die Kosten, gehen unnütz zu Lasten des Steuerzahlers?

• Wie können durchgeführte Markterkundungsverfahren in den Portalen veröffentlicht werden? Die Portale der Projektträger sind teilweise seit Wochen nur eingeschränkt nutzbar und haben zudem teilweise technische Defizite, die z. B. das Hochladen von ergänzenden Daten aus den MEV nicht ermöglichen. Dies gilt auch für laufende Verfahren, wo ein Bewilligungsbescheid 3.1 oder 3.2 bereits vorliegen. Auch hier laufen zum Teil die Fristen bzw. die Gültigkeit der MEV aus.

• Können MEV, die nach dem 1.11.2022 gestartet werden, wie in der jetzigen Richtlinie verankert, für das dunkelgraue Fleckenprogramm verwendet werden? Wenn ja, warum können zurzeit keine Marktabfragen veröffentlicht und somit gestartet werden?

Förderbescheide 3.3 Beratungsleistungen Graue Flecken

• Können die bereits bewilligten Mittel für Beratungsleistungen (3.3 Förderung) entsprechend auch für das Dunkelgraue-Flecken-Programm verwendet werden, sofern diese noch nicht voll ausgeschöpft sind?
- Wenn ja, müssen hier Änderungsanträge gestellt werden
- Wenn nein, was müssen die Zuwendungsempfänger dann tun?

Antragstellungen Fördermittel für die Verfahren 3.1 oder 3.2 vor dem 17.10.2021

• Wie werden die Anträge, die vor dem 17.10.2022 weiterbearbeitet bzw. beschieden? Laut inoffiziellen Aussagen werden diese nun doch weiterbearbeitet, da sie als fristgerecht eingereicht gelten. Oder werden diese, wie aus anderen Quellen lautend, erst im Januar weiterbearbeitet bzw. dann beschieden.

• In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn durch diese Verzögerungen die Ausschreibungen nicht gestartet werden können und somit die MEV ihre Gültigkeit verlieren. Das Verschulden liegt hier ja dann nicht beim Zuwendungsempfänger, sind aber die Leidtragenden, da die Verfahren trotz termingerechter Antragstellung dann eigentlich eingestellt werden müssen.

Bundesweite Potentialanalyse

• Laut Aussagen von diversen Stellen (BMDV im Juli letzten Jahres und von div. Ministerien der Länder vor wenigen Wochen) wird die Potentialanalyse nicht Basis dafür, ob eine Förderung eines Gebietes grundsätzlich überhaupt noch möglich ist oder nicht. Laut Aussagen von Breko wurde in einem Gespräch mit dem BMDV letzte Woche doch wieder die Potenzialanalyse als Bedingung und Endscheidungsgrundlage für eine grundsätzliche Förderfähigkeit genannt. Welche dieser Aussagen trifft nun zu?

• Wenn Letzteres der Fall ist, nach welchen Kriterien erfolgt zurzeit die Potentialanalyse? Diese müssten ja bekannt und theoretisch öffentlich zugänglich sein. Wenn diese zur Verfügung gestellt werden würden, können die Beratungsunternehmen zumindest unverbindlich die Kommunen darauf hinweisen, dass sie eher im Fördergebiet liegen oder eher nicht.

• Über den Verband Breko wurde veröffentlicht, dass der Anteil Weiße Flecken und Graue Flecken in Gebieten prozentual in die Potenzialanalyse einfließen. Wie ist das zu verstehen?

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  • Date 25 Oct 2022
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Stopp der Graue-Flecken-Förderung ist absolut kontraproduktiv
Förderstopp kontraproduktiv
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tktVivax ist als Umsetzungspartner in zahlreichen Glasfaserprojekten in ganz Deutschland aktiv und unterstützt Kommunen und Gebietskörperschaften ebenso wie Stadtwerke beim Ausbau der Glasfasernetze. Zudem hat das Unternehmen mit dem Arbeitskreis Glasfaser Deutschland (AK GAD) eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und den Know-how-Transfer ins Leben gerufen, um die operative Umsetzung solcher Projekte zu erleichtern. „Sowohl unsere Kunden als auch die Mitglieder des AK-GAD sind durch diese absolut unüberlegte Entscheidung zutiefst verunsichert. Es steht zu befürchten, dass deswegen viele Projekte ausgebremst werden. Zumal gerade die Stadtwerke momentan wegen der Energiekrise ohnehin vielerorts den Glasfaserausbau aus Kostengründen auf den Prüfstand stellen“, berichtet Dirk Fieml. 

Bedarfsorientierte Förderung

tktVivax hatte schon im Juni dieses Jahres ein Konzept für die Umstellung der Förderung auf ein bedarfsorientiertes Modell vorgelegt. Damit könnten durch eine deutlich gezieltere Förderung die zur Verfügung stehenden Mittel effizienter eingesetzt und auf deutlich mehr Projekte verteilt werden. Über eine intelligente Kopplung mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau würden die Verfahren zudem verkürzt und der Ausbau beschleunigt. „Wir stellen unser Konzept dem BMVD gerne vor, denn auf dieser Basis hätten die vorgesehenen Fördermittel für dieses Jahr sicher ausgereicht“, so Fieml.

Mehr Informationen: https://www.tkt-vivax.de//kachelinhalt/tktvivax-bedarfsorientiert-fordern-statt-potenziale-analysieren

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  • Date 19 Oct 2022
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Glasfaserförderung: Priorität für den Bedarf, nicht für die Fläche
Fachartikel bedarfsorientiert fördern in der 50,2
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Die Potenzialanalysen könnten künftig zur Bewertung der Förderfähigkeit ganzer Adresscluster herangezogen werden. Der Bund hält sich hier noch bedeckt, ob die Potentialanalyse nur eine Informationsquelle sein soll oder eine Entscheidungsgrundlage für die Förderfähigkeit darstellt. Theoretische Ansätze, die darüber entscheiden, ob ein ganzes Gebiet oder Cluster wirtschaftlich oder unwirtschaftlich ist, sind gefährlich. Denn nur sehr selten ist immer ein ganzes Gebiet wirtschaftlich oder unwirtschaftlich.

Ganze Regionen werden abgehängt

Der schlimmste Konstruktionsfehler der sogenannten Potenzialanalyse ist das Abrücken von der Betrachtung einzelner Adresspunkte hin zur Analyse kompletter Cluster. Schon heute werden im eigenwirtschaftlichen Ausbau eigentlich nie 100 Prozent eines Gebiets eigenwirtschaftlich mit Glasfaser versorgt, weil es immer Adressen gibt, bei denen sich das absolut nicht lohnt. Heute greift hier die Förderung. Künftig kann das völlig anders aussehen. Sofern die Potentialanalyse als Grundlage für die Förderfähigkeit herangezogen wird (und das war so von der Koalition beabsichtigt), und ein Cluster als wirtschaftlich bewertet wird, kann es für die nächsten Jahre aus der Förderung herausfallen. Je nachdem, wie sich dann aber die tatsächliche Realität vor Ort darstellt, werden Investoren entscheiden, ob sich der vollflächige Ausbau für sie rechnet oder nicht. Das kann zur Folge haben, dass bestenfalls Teile des Gebietes erschlossen werden. Die übrigen Adresspunkte erhalten keine Förderung, weil sie – dumm gelaufen – in einem wirtschaftlich eingestuften Cluster liegen. Grund für die vorgesehene Regelung ist eine gezieltere Förderung als in der Vergangenheit, da die Fördermittel bei Bund und vor allem bei den Ländern weniger werden. So steht z. B. Sachsen-Anhalt gerade einmal 120 Mio. EUR für ein ganzes Jahr für den geförderten Ausbau zur Verfügung.

Konzept für eine bedarfsorientierte Förderung

Die gezielte Vergabe von Fördermittel ist zu begrüßen, schließlich handelt es sich um Steuergelder. Der Schlüssel für ein gezielteres Verfahren ist jedoch, dass zukünftig endlich bedarfsorientiert gefördert wird. In der Vergangenheit wurde jeder Adresspunkt gefördert, der unterversorgt war und ein Marktversagen bescheinigt wurde, egal ob dort ein Breitbandanschluss notwendig war oder nicht. Daher sollte es die verpflichtende Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens geben, z. B. über ein „Bürgerportal“. Dieses Bürgerportal würde online geschaltet, sobald die Kommune, der Landkreis oder das kommunale Unternehmen die Markterkundung durchführt. Schon zu diesem Zeitpunkt kann das Portal offensiv beworben werden, damit Bürger ihr Interesse bekunden können, dass sie einen schnellen Glasfaseranschluss benötigen, ohne dass dies bereits verpflichtend wäre. Auf diesem Wege wäre es möglich, den tatsächlichen Bedarf bereits sehr früh im Verfahren zu ermitteln. Daneben werden weitere relevante Informationen abgefragt, die später benötigt werden, etwa zur bestehenden und benötigten Bandbreite. Zusätzlich kann so die schlechte Datenbasis bezüglich der Adresspunkte validiert werden, da jeder Bürger/Gewerbetreibende oder Unternehmen die Möglichkeit hat, zu überprüfen, ob seine Adresse überhaupt bei der Betrachtung berücksichtig wurde. Die derzeitigen Adressdaten sind i.d. R. überaltert und stimmen insbesondere bei den sozioökonomischen Adressen nicht, wie jüngst wieder in vielen Projekten festgestellt wurde. 

Parallel sollte die Kommune ein Interessensbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau starten und aktiv am Markt einen Anbieter für den eigenwirtschaftlichen Ausbau suchen. Findet sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das hier aktiv werden möchte, verpflichtet es sich in diesem Zusammenhang, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen. Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bürgerportal, die Ergebnisse der Markterkundung und der Erfolge aus der Vorvermarktung werden miteinander verschnitten. Das Ergebnis ist ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem – wo auch ein Bedarf ist! 

Die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk könnte so nun ganz gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen beantragen, bei denen der Bedarf bereits über die Meldung im Portal oder durch einen Vorvertrag mit dem Partner nachgewiesen ist. Auf dieser Basis könnte die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird.  Grundsätzlich sollte es möglich sein, sofort mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu starten. Die Erschließung der geförderten Anschlüsse erfolgt, sobald die Vergabe durchgeführt und ein endgültiger Förderbescheid genehmigt wurde.

Dass sich der Glasfaserausbau auf diese Weise deutlich beschleunigen lässt, zeigen Erfahrungen, die tktVivax Group in verschiedenen Projekten gewinnen konnte, in denen wir dieses Vorgehen umgesetzt haben – soweit es heute schon rechtlich möglich ist. Dies funktioniert sowohl im Kleinen wie bei den Stadtwerken Lauterbach als auch im Großen wie in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken. Hier konnte der Netzausbau vielerorts kurzfristig und eigenwirtschaftlich gestartet werden, ohne sich irgendwelche Fördermittel zu verbauen. Der Zeitgewinn ist enorm, vor allem im Vergleich zu den vielen Projekten, in denen zunächst auf eine Maximierung der Fördermittel geachtet wurde, bevor es überhaupt an den Netzbau ging. 

Dieses Vorgehensmodell beschleunigt den Glasfaserausbau aber nicht nur, es führt am Ende auch dazu, dass enorme Fördermittel eingespart werden können. Denn die frühzeitige Bedarfsermittlung und Vorvermarktung führt in der Regel dazu, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau deutlich attraktiver wird und breiter erfolgt als in Projekten, die erst nach Eingang des Förderbescheids gestartet werden und anschließend eigenwirtschaftlich mitverlegt wird (was aus heutiger Sicht die Regel ist). Damit ist ein solcher bedarfsorientierter Glasfaserausbau auch volkswirtschaftlich gesehen die beste Alternative. Zumal, wenn das Konzept auch vom Gesetzgeber befürwortet und unterstützt würde. 

Neben der Potenzialanalyse, die viel Geld kostet, sollte aber auch das Gigabit-Grundbuch schnellstmöglich beerdigt werden. Dort wird künftig flächendeckend jährlich der Stand des Ausbaus digital zur Verfügung stehen. Das ist zwar gut gemeint, wird aber sicher erst in einigen Jahren realisiert werden können. Gründe sind der immense Aufwand und vor allem die nicht durchgängige Digitalisierung von Daten und deren Qualität. Für ein solches Gigabit-Grundbuch müssten so ebenfalls erhebliche Steuergelder für ein Ergebnis investiert werden, das zur schnellen Umsetzung der Digitalisierung von Deutschland nichts beiträgt, maximal den jeweiligen Stand dokumentiert. Zielführender ist dagegen die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse im Förderverfahren, wie sie ebenfalls vom BMDV angestrebt wird. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese Prozesse im Bund und in den Ländern einheitlich standardisiert werden.

Auch die alternativen Verlegemethoden sind kritisch zu betrachten. Denn werden sie überall und unbedacht angewandt, kann man nicht mehr von Versorgungssicherheit im Breitbandnetz sprechen. Das gilt für die unterirdische und noch mehr für die oberirdische Verlegung. Denn unter dem Boden muss sichergestellt sein, dass die zufällige Zerstörung der Leitungen durch spätere Baumaßnahmen an Gehwegen oder bei der Erneuerung bzw. Reparatur tieferliegender Strom- Gas- oder Wasserleitungen ausgeschlossen wird. Und wer Glasfaserkabel auf Holzpfählen durch die Landschaft führt, muss schlichtweg damit rechnen, dass diese Leitung im Laufe der Jahre mehrfach ersetzt werden muss. Denn wird das Kabel abgerissen, sei es durch ein Unwetter oder einen Unfall, kann es nicht einfach wie ein Stromkabel geflickt werden. Denn die Leitung enthalten viele haarfeine Glasfasern, die unmöglich an der Stelle wieder miteinander verbunden werden können. Dies bedeutet, dass die Versorgungssicherheit bei vielen abgelegenen Kommunen stark gefährdet ist. Diese wird aber zunehmend enorm wichtig, betrachtet man den wachsenden IoT-Markt. Die Liste von Anwendungen ist lang, die auf eine zuverlässige Internetversorgung aufbauen, zum Beispiel die Seniorenbetreuung, Sicherheitseinrichtungen, etc.

Fazit
Schneller Ausbau der Glasfaserinfrastruktur? Ja – aber nicht auf Kosten ganzer Regionen und zu Lasten instabiler und nicht zukunftsfähiger Netze.
 

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  • Date 16 Aug 2022
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Die Tücken bei der Planung von Glasfasernetzen
Fachartikel Tücken der Planung von Glasfasernetzen
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Die Weichen für den Erfolg eines Glasfaserprojektes werden schon bei der Auswahl des Beratungspartners gestellt. Denn nicht jedes Ingenieurbüro, das sich mit allgemeinen Infrastrukturprojekten beschäftigt, bringt die notwendige Spezial-Expertise für ein Glasfasernetz mit. Entsprechend sollten schon bei der Vorauswahl die spezifische Ausbildung der Teammitglieder sowie die einschlägigen Erfahrungen aus Referenzprojekten abgefragt werden. Zudem ist der Planungsprozess zwar naturgemäß der allererste Kostenfaktor eines Ausbauprojekts, dennoch müssen an dieser Stelle bereits die Folgekosten bedacht werden. In anderen Worten: Es bringt deswegen wenig, wenn ein Einkäufer schon in dieser Phase ausschließlich auf den Preis achtet – im Gegenteil.

Qualität vor Schnelligkeit

Für die Planung eines Glasfasernetzes stehen heute auf dem Markt ganz unterschiedliche IT-Werkzeuge zur Verfügung. Der Vorteil: Der Planungsprozess wird enorm beschleunigt. Doch abhängig von der Qualität des Inputs ist das Ergebnis oft sehr ungenau. Aber auch eine rein „händische“ Planung bringt meist nicht das beste Ergebnis. Denn abgesehen von dem hohen Aufwand, der damit verbunden ist, werden im manuellen Planungsprozess nicht selten Optimierungspotenziale übersehen, die eine Software-Lösung automatisch berücksichtigt, etwa bei der Trassenführung. Deswegen empfiehlt es sich, immer in zwei Schritten vorzugehen. Das Ergebnis einer softwaregestützten Planung sollte immer manuell ergänzt und angereichert werden. Neben möglichen Unstimmigkeiten bei der Trassenführung können an dieser Stelle beispielsweise auch bereits so genannte „vergessene Adressen“ identifiziert werden. Das sind Hausanschlüsse, die aus ganz unterschiedlichen Gründen in den benutzten Datenbanken fehlen. Etwa weil das kartografische Material fehlerhaft aufgearbeitet wurde, falsche vorhandene Bandbreiten hinterlegt sind oder weil das Haus gar keine Straßenadresse hat, was oft bei Aussiedlerhöfen oder nachträglichen Grundstücksbebauungen der Fall ist. Darüber hinaus kann das Faser- und Materialkonzept bei einem solchen Hybriden Vorgehen optimal an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Dabei gilt es sich natürlich auch an den Vorgaben des Bundes und der Länder zu orientieren, denn die Einhaltung ist eine zentrale Bedingung für die Förderfähigkeit eines Projekts. 

Zu beachten ist dabei, dass sich nicht jedes IT-Programm gleich gut für die Planung eignet. Deswegen ist hier immer zu hinterfragen, welche Software-Lösung vom Planungspartner eingesetzt wird. Die entsprechende Dokumentation sollte ebenfalls Teil des Qualitätsmanagements sein, das ein Beratungspartner mitbringen muss. Auch dies sollte bereits bei der Auswahl berücksichtig werden.

Wer plant was für wen?

Grundsätzlich wird im Prozess zwischen Struktur-/Masterplanung, Grobplanung, Feinplanung und Ausführungs- bzw. Genehmigungsplanung unterschieden. Die Masterplanung soll lediglich ausreichend Informationen für die Entscheidung liefern, ob sich ein Vorhaben lohnt oder nicht. Hier reicht ein rein IT-gestütztes Verfahren meist aus. Bei der Grobplanung sind die Anforderungen in der Regel schon höher, denn die hieraus resultierenden Materiallisten sowie Massen und Mengen werden erfahrungsgemäß  bereits für das Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung herangezogen. Die Feinplanung schließlich wird schon dem Tiefbauer an die Hand gegeben. In der Ausführungsplanung kommt dann eine detaillierte Sicht auf Besonderheiten in der Trassenführung, technische Vorgaben für die Verlegung, Strassen- oder Gleisquerungen etc. hinzu. 

Dabei kommt es auch stark darauf an, ob die Planung vom Auftraggeber an ein unabhängiges Ingenieurbüro oder an einen Generalunternehmer, sprich: an das Tiefbauunternehmen übergeben wird. Letzteres wird in der Regel danach trachten, die Ausführung in seinem Sinne zu optimieren. Also beispielweise Trassenquerungen zu vermeiden oder Leitungen im Freiland statt unter dem Gehweg zu verlegen.  Schließt man dazu womöglich einen Vertrag ab, der auf Meterbasis abgerechnet wird, sind höhere Kosten quasi unvermeidbar.

Besser ist es, die Planung von einem unabhängigen Beratungspartner umsetzen zu lassen. Dabei sollte die Feinplanung durchaus ein enges Korsett für die Ausführung schnüren. Das ist auch im Sinne des Tiefbauers. Denn je weniger Spielraum er hat, desto genauer kann er das Projekt kalkulieren. Zum einen wird so das Abschließen eines Pauschalpreises statt einer meterbasierten Abrechnung vereinfacht. Zum anderen werden auch die Risiken für den Tiefbauer minimiert und die Ausschreibung vereinfacht. Je ungenauer die Vorgaben in einer Ausschreibung sind, desto teurer bietet ein Tiefbauer an, da er dann üblicherweise einen Risikoaufschlag mit einkalkuliert. Wenn er sich überhaupt bewirbt. Schließlich herrscht auf dem Markt derzeit kein Mangel an Ausschreibungen, sondern eher an den ausführenden Firmen.
 

Auch die Umsetzung begleiten

Der Planungsprozess ist mit dem Baubeginn keineswegs abgeschlossen. Deswegen sollte man bei der Auswahl des Planungspartners darauf achten, dass er in der Lage ist, den Netzausbau auch während der Umsetzung zu begleiten. Denn in jedem Projekt kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen. Mal kann die Glasfaser nicht wie geplant im Gehweg verlegt werden, weil der Untergrund bereits „voll“ von Leistungen ist, ein anderes Mal stehen vorhandene Bebauungen einer Trassenquerung im Wege. In diesem Falle ist es entscheidend, dass der Planungspartner schnell vor Ort ist und die Planung entsprechend anpasst. Vor allem im geförderten Ausbau ist das von entscheidender Bedeutung. Werden hier durch Abweichungen während der Umsetzung plötzlich Formalien nicht mehr eingehalten, die Voraussetzung für eine Förderfähigkeit sind, besteht das akute Risiko, ganz aus der Förderung zu fallen. Und das ist bei den in der Regel im zweistelligen Millionenbereich liegenden Investitionskosten ein absolut nicht tragbares Risiko.

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  • Date 18 Jul 2022
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tktVivax: Bedarfsorientiert fördern statt Potenziale analysieren
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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„Wird der Fokus auf den Ausbau von Flächen gelegt, besteht die Gefahr, das ganze Regionen abgehängt werden, weil ihnen die Förderfähigkeit abgesprochen wird, sich der eigenwirtschaftliche Ausbau aber nur in Teilbereichen lohnt“, erläutert Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group und Vorsitzender des Arbeitskreis Glasfaser Deutschland AK GAD. Er empfiehlt gleichzeitig, die Digitalisierung des Förderverfahren schnell voranzutreiben und dabei auf die Standardisierung der Verfahren von Bund und Ländern zu achten. Das Digitale Grundbuch ist aus Sicht von tktVivax jedoch ungeeignet, den Breitbandausbau zu beschleunigen. „Bis dieses zentrale Digitale Grundbuch funktioniert, vergehen Jahre. Denn bislang fehlt es an der notwendigen Datenbasis und den Standards, um automatisiert die jeweils aktuellen Daten aus den Kommunen und Ländern zusammenzuführen“, begründet Dirk Fieml den Vorstoß.

Im Rahmen der bedarfsorientierten Förderung sollte es die verpflichtende Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens geben, z. B. über ein „Bürgerportal“. Dieses Bürgerportal wird online geschaltet, sobald die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk einen 3.3-Förderantrag angeschoben hat, um die Fördermittel für die Beratung zu erhalten, und die Markter-kundung durchgeführt wird. Schon zu diesem Zeitpunkt wird das Portal offensiv beworben, damit Bürger ihr Interesse bekunden können, dass sie einen schnellen Glasfaseranschluss benötigen, ohne dass dies bereits verpflichtend wäre. Auf diesem Wege ist es möglich, den tatsächlichen Bedarf bereits sehr früh im Verfahren zu ermitteln. Daneben werden weitere rele-vante Informationen abgefragt, die später benötigt werden, etwa zur bestehenden und benötigten Bandbreite. Parallel dazu startet die Kommune ein Interessensbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Findet sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das hier aktiv werden möchte, verpflichtet es sich in diesem Zusammenhang, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen. Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bür-gerportal sowie die Ergebnisse der Markterkundung und der Vorvermarktung werden miteinander verschnitten. Das Ergebnis ist ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem – wo auch ein Bedarf ist! 

Die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk kann nun ganz gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen bean-tragen, bei denen der Bedarf ebenfalls bereits über die Meldung im Portal oder durch einen Vorvertrag mit dem Partner nachgewiesen ist. Auf dieser Basis kann die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird.  Grundsätzlich ist es möglich, sofort mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau loszulegen, ohne dass die Förderung schon genehmigt sein muss. Die Erschließung der geförderten Anschlüsse folgt, sobald die Mittel genehmigt wurden.

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  • Date 07 Jun 2022
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Breitbandausbau: Kosten optimieren und Geschwindigkeit maximieren
Strategien für den Breitbandausbau
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Man liest immer wieder, dass die Fördermittel nicht ausgeschöpft werden und dass der Breitbandausbau schneller gehen könnte. Woran liegt das?

Zunächst muss man hier feststellen, dass die Förderverfahren sehr langwierig sind und sich teilweise über zwei, drei Jahre erstrecken. Das bedeutet, dass vielerorts die Anträge in Vorbereitung oder auch gestellt sind, aber eben noch nicht bewilligt wurden. Rechnet man das ein, entsteht ein realistischeres Bild der Lage.

Was können Kommunen tun, um schneller voranzukommen?

Sie sollte in jedem Fall nicht nur auf die Fördermittel setzen, sondern auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorantreiben. Beides muss sich ergänzen. Im Rahmen der 3.3-er Förderung des Bundes sollte jede Kommune untersuchen, was förderfähig wäre und was nicht. Gleichzeitig lohnt es sich bereits in dieser Phase, mit Investoren zu sprechen, ob es Interesse gibt, sich in der jeweiligen Region eigenwirtschaftlich zu betätigen. Hier ändert sich der Markt derzeit massiv, weil viele Investoren vor allem auch aus dem Ausland den deutschen Breitbandausbau als Chance begreifen und teilweise Summen im hohen Millionenbereich investieren wollen. So besteht die Möglichkeit, schnell mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu starten weil man hier kein langwieriges Verfahren durchlaufen muss und die benötigten Fördermittel nur dort zu beantragen, wo keine Ausbauzusagen von möglichen Investoren bestehen. Die Gebäude, bei denen sich eine wirtschaftliche Erschließung nicht darstellen lässt, können dann im Zuge des geförderten Ausbaus erschlossen werden.

Bis zu 90 Prozent der Kosten eines Glasfasernetzes entfallen auf den Tiefbau, die Montage und das verwendete Material. Was ist zu beachten, um hier die Kosten im Griff zu behalten?

Die Weichen für den Erfolg eines Glasfaserprojektes werden schon bei der Auswahl des Beratungspartners gestellt. Denn nicht jedes Ingenieurbüro, das sich mit allgemeinen Infrastrukturprojekten beschäftigt, bringt die notwendige Spezial-Expertise für ein Glasfasernetz mit. Zudem ist der Planungsprozess zwar naturgemäß der allererste Kostenfaktor eines Ausbauprojekts, dennoch müssen an dieser Stelle bereits die Folgekosten bedacht werden. In anderen Worten: Es bringt wenig, wenn ein Einkäufer schon in dieser Phase ausschließlich auf den Preis achtet – im Gegenteil. Wichtig ist auch, dass man sich nicht ausschließlich auf die IT verlässt. Zwar wird der Planungsprozess damit enorm beschleunigt. Doch abhängig von der Qualität des Inputs ist das Ergebnis oft sehr ungenau. Das Ergebnis einer softwaregestützten Planung sollte immer manuell ergänzt und angereichert werden. Neben möglichen Unstimmigkeiten bei der Trassenführung können an dieser Stelle beispielsweise auch bereits sogenannte „vergessene Adressen“ identifiziert werden. 

Was verbirgt sich hinter diesen Adressen?

Das sind Hausanschlüsse, die aus ganz unterschiedlichen Gründen in den benutzten Datenbanken fehlen. Etwa weil das kartografische Material fehlerhaft aufgearbeitet wurde, falsche vorhandene Bandbreiten hinterlegt sind oder weil das Haus gar keine Straßenadresse hat, was oft bei Aussiedlerhöfen oder nachträglichen Grundstücksbebauungen der Fall ist. Aber auch die digital vorliegenden Daten selbst, wie etwa die des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, können durchaus fehlerhaft oder unvollständig sein. Die Ursache dafür liegt in unserem föderalen System. Denn die erste Erfassung erfolgt immer auf der untersten, also der kommunalen Ebene. Bis diese dann beim Bundesamt für Geodäsie ankommen, kann viel Zeit vergehen. Dies liefert aber die Datenbasis für das Markterkundungsverfahren. Das führt nicht selten dazu, dass den Projektträgern nicht der aktuelle Stand als Planungsbasis zur Verfügung steht. Das Problem ist, dass „vergessene Adressen“ nachträglich anzuschließen oft nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Gleichzeitig ist der Ärger dann groß und vor allem öffentlich, weil sich die Betroffenen ja in der Regel lautstark und vielfach über die Presse zu Wort melden. Deswegen sollte man beispielsweise ein eigenes Internetportal für das Breitbandprojekt aufbauen, über die Adressen aktiv abgefragt werden. Mit Unterstützung der tktVivax-Tochter Vivax Solution konnten wir dieses Verfahren bereits in unterschiedlichen Projekten implementieren. In einem solchen Portal können die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger automatisiert mit der für das Förderverfahren eingereichten Adressliste abgeglichen wird.

Wie kann man sonstige Kostenfallen vermeiden?

Man sollte die Planung von einem unabhängigen Beratungspartner umsetzen lassen. Dabei sollte schon die Feinplanung ein enges Korsett für die Ausführung schnüren. Das ist auch im Sinne des Tiefbauers. Denn je weniger Spielraum er hat, desto genauer kann er das Projekt kalkulieren. Je ungenauer die Vorgaben in einer Ausschreibung sind, desto teurer bietet ein Tiefbauer an, da er dann üblicherweise einen Risikoaufschlag mit einkalkuliert. Man sollte zudem darauf achten, dass der Planungspartner in der Lage ist, den Netzausbau auch während der Umsetzung zu begleiten. Denn in jedem Projekt kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen. Mal kann die Glasfaser nicht wie geplant im Gehweg verlegt werden, weil der Untergrund bereits „voll“ von Leitungen ist, ein anderes Mal stehen vorhandene Bebauungen einer Trassenquerung im Wege. In diesem Falle ist es entscheidend, dass der Planungspartner schnell vor Ort ist und die Planung entsprechend anpasst. Vor allem im geförderten Ausbau ist das von entscheidender Bedeutung. Werden hier durch Abweichungen während der Umsetzung plötzlich Formalien nicht mehr eingehalten, die Voraussetzung für eine Förderfähigkeit sind, besteht das akute Risiko, ganz aus der Förderung zu fallen. Und das ist bei den in der Regel im zweistelligen Millionenbereich liegenden Investitionskosten ein absolut nicht tragbares Risiko.
 

Project Details
  • Client
  • Date 09 May 2022
  • Categories



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