30. November 2021 | Autor: Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
Das Thema Digitalisierung zieht sich wie ein roter Faden durch den Koalitionsvertrag der künftigen Ampelregierung. Ob der Verzicht auf ein eigenes Digitalisierungsministerium dem ganzen förderlich oder abträglich sein wird, muss abgewartet werden. Schaut man sich jedoch die konkreten Aussagen zum Glasfaserausbau an, so ist festzustellen, dass die künftige Bundesregierung einige Weichen durchaus richtiggestellt hat.
Eigenwirtschaftlicher Ausbau
„Unser Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (fiber-to-the-home, FTTH) und dem neuesten Mobilfunkstandard. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat Vorrang. Insbesondere dort, wo der Nachholbedarf am größten ist, allen voran weiße Flecken, investieren wir.“
Koalitionsvertrag ab Seite 16
Damit entspricht der Koalitionsvertrag nicht nur der Forderung vieler Verbände, allen voran denen des Breko. Auch als tktVivax haben wir in unseren Projekten stets die Kombination von eigenwirtschaftlichem und geförderten Ausbau favorisiert. Damit lässt sich nicht nur sicherstellen, dass tatsächlich flächendeckend ausgebaut wird. Der Ausbau wird zudem beschleunigt, da beim eigenwirtschaftlichen Ansatz die zeitraubenden Förderverfahren entfallen. Und schließlich können Steuergelder eingespart werden, da bei diesem Vorgehen in der Regel deutlich weniger Fördermittel beantragt werden müssen. Die finanziellen Mittel für den eigenwirtschaftlichen Ausbau stehen zu Verfügung, denn die Zahl der Investoren, die sich hier engagieren wollen, hat deutlich zugenommen. Dabei handelt es sich zunehmend um international agierende Unternehmen, etwa aus Frankreich, Italien, Kanada oder Australien.
Open Access
„Unter Wahrung des Investitionsschutzes ermöglichen wir Open Access zu fairen Bedingungen, wo nötig regulatorisch.“
Koalitionsvertrag ab Seite 16
Dieser Satz sorgt endlich dafür, dass wir Wettbewerb auf der Glasfaser kommt und nicht um die Glasfaser bekommen. Auch entspricht dies den wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Nur über Open Access lassen sich Glasfasernetze vernünftig auslasten. Gerade für Stadtwerke, die sich als Digitalversorger aufstellen, macht das Sinn. Denn sie erfüllen damit weiter die Rolle eines klassischen Netzbetreibers, der die Infrastrukturen aufbaut und zur Verfügung stellt. Auch volkswirtschaftlich sind proprietäre Netz, die parallel aufgebaut werden, absoluter Unsinn. Etwas ausführlicher ist dieses Thema auch im Blogbeitrag „Open Access: Ein Wasserhahn statt drei!“ dargestellt. (verlinken)
Beschleunigung und Verbraucherschutz
„Wir sorgen für Tempo beim Infrastrukturausbau durch schlanke digitale Antrags- und Genehmigungsverfahren, Normierung alternativer Verlegetechniken und Aufbau eines bundesweiten Gigabit-Grundbuchs. Wir stärken den Verbraucherschutz bei zugesicherten Bandbreiten, nötigenfalls durch pauschalierte Schadenersatzansprüche.“
Koalitionsvertrag Seite 16
Hier sind drei Punkte zusammengefasst, die differenziert betrachtet werden müssen. Normierte und vor allem digitalisierte Antrags- und Genehmigungsverfahren sind zweifelsohne überfällig.
Was die Verlegetechniken angeht, muss man genauer hinschauen: Die verschiedenen Trenching-Verfahren, wie diese erstmals von der FGSV (Fachgesellschaft für Straße und Verkehr) im Merkblatt H-Trenching spezifiziert wurden, haben ihre Berechtigung. Trenching ist dort sinnvoll, wo der Eingriff in den Straßenbaukörper vertretbar ist. Es gibt allerdings Unternehmen, die den Einsatz einer schmalen Baggerschaufel als Trenching beschreiben. Das ist natürlich Unsinn und hilft nicht, die echten Trenching-Verfahren zu etablieren, da es zu einer Begriffsvermischung kommt.
Was die pauschalisierten Schadensersatzansprüche angeht, sollte man zunächst abwarten, wie sich die bereits deutlich verschärften Regelungen des neuen Telekommunikationsgesetzes bewähren. Denn das ist schließlich gerade erst in Kraft getreten.
„Auf Basis von Potenzialanalysen treiben wir die Glasfaserausbauförderung auch ohne Aufgreifschwelle voran. Bei öffentlicher Vollfinanzierung hat das Betreibermodell Vorrang. Wir rücken die Förderung ganzer Cluster in den Fokus und machen Markterkundungsverfahren schneller und verbindlicher. Wir stoßen als Ergänzung zu FTTH und Inhouse-Glasfaserverkabelung, wo nötig, eine Förderung mittels Voucher an.“
Koalitionsvertrag Seite 16
Der Wegfall der Angreifschwelle war zwar schon erwartet worden, diese Aussage im Koalitionsvertrag konkretisiert diese Erwartung aber nun. Daraus kann man auch schließen, dass das Fördervolumen wohl nochmals steigen dürfte. Zudem ist dezidiert von der „Glasfaserausbauförderung“ die Rede. Das Thema „Kupfer“ ist somit nun endgültig beerdigt und die Coax-Leitungen werden voraussichtlich bis spätestens 2023 überbaufähig werden.
Der Betonung von Betreibermodellen ist absolut begrüßenswert. Denn das bietet Chancen gerade für Stadtwerke, sich hier als Digitalversorger aufzustellen und noch mehr von der Förderung profitieren zu. Die Formulierung „öffentlicher Vollfinanzierung hat das Betreibermodell Vorrang“ ist allerdings so etwas wie ein weißer Schimmel, den Betreibermodelle sind per so vollfinanziert. Nur das Wirtschaftslückenmodell, von dem hier nicht mehr die Rede ist, ist anteilsfinanziert.
Ein ganz wichtiger Fortschritt ist die Förderfähigkeit kompletter Cluster: Damit wird die Ganzheitlichkeit der Ausbaukonzepte, die tktVivax schon bisher in allen umgesetzten Projekten konsequent verfolgt hat, nun allgemeingültig.
Was die Förderung der Netzebene 4 angeht, ist das eine begrüßenswerte Ansage. Es bleibt aber abzuwarten, wie diese Förderung via Voucher ausgestaltet und abgerechnet wird, ohne dass der bürokratische Mehraufwand immens steigt oder einzelne Zielgruppen benachteiligt werden.
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- Date 30 Nov 2021
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